AUSBILDUNG ZUM IAPA BETREUER
Der IAPA Betreuer ist die erste Stufe zum Einstieg in das sehr spannende Arbeitsfeld der Abenteuerparks und Hochseilgärten. In der täglichen Arbeit stehst Du im ständigen Kontakt mit Gästen und Teilnehmern, weist diese in die Sicherheitstechnik ein und übernimmst weitere vielfältige Aufgaben bis hin zur Unterstützung von Rettungen.
Die Grundausbildung eines IAPA Betreuers dauert mindestens 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Die Ausbildung führt ein zertifizierter IAPA Trainer in der eigenen Anlage durch.
Voraussetzungen:
- Nachweis über Erste Hilfe (9 UE).
- Mindestalter 16 Jahre.
- Der Ausbildungsteilnehmer beherrscht die Sprache, mit der im Abenteuerpark hauptsächlich gearbeitet wird - in Wort und Schrift.
- Der Ausbildungsteilnehmer zeigt keine Anzeichen für den Missbrauch von Rauschmitteln.
- Der Ausbildungsteilnehmer ist im Allgemeinen in guter körperlicher und geistiger Verfassung.
Inhalte der Ausbildung:
- Kenntnis grundsätzlicher Betriebsabläufe (was wird vor der täglichen Inbetriebnahme der Anlage getan, von wem und in welcher Qualität).
- Kenntnis über die visuelle Routine-Inspektion nach EN 15567-1.
- Der Betreuer sollte in der Lage sein, den Zustand einer PSA augenscheinlich beurteilen zu können, um Schäden festzustellen und ggf. Maßnahmen zur Abstellung der festgestellten Mängel einzuleiten (Sicherungsgeräte, Verbindungsmittel, Gurte, Helme bzw. alle PSA, die im Betrieb durch Teilnehmer benutzt werden).
- Fähigkeit, PSA bei sich und anderen sachgerecht anzulegen, ggf. inklusive Brustgurt.
- Kommunikation und Umgang mit Teilnehmern, Präsentation von Informationen und Instruktionen (sicherheitstechnische Einweisung) vor den Teilnehmern.
- Beaufsichtigungsstufen und verbale Interventionstechniken und Kenntnisse über die anlagenspezifischen Betriebsabläufe.
- Unterstützung von Rettungs- und Evakuierungsmaflnahmen (z. B. Unterstützung vom Boden aus, Aufstellen von Leitern, Erste Hilfe- und Evakuierungsabläufe).
- Der Betreuer ist physisch und psychisch in der Lage, die komplette Anlage (wie ein Teilnehmer) begehen zu können.
- Teilnahme an mindestens einer Evakuierungsübung.